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   OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.1986 - CL 15/85   

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https://dejure.org/1986,20773
OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.1986 - CL 15/85 (https://dejure.org/1986,20773)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.10.1986 - CL 15/85 (https://dejure.org/1986,20773)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Oktober 1986 - CL 15/85 (https://dejure.org/1986,20773)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Religionslehrer - Ordensgeistlicher - Mitbestimmung des Personalrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.09.1983 - 6 P 32.80

    Einflußmöglichkeit des Personalrats - Einstellung eines Beschäftigten -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.1986 - CL 15/85
    Eine Einstellung im Sinne des § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LPVG NW liegt vor, wenn ein neuer Beschäftigter in die Dienststelle eingegliedert wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.09.1983 - 6 P 32.80 -, BVerwGE 68, 30).

    Eine Einstellung liegt aber auch dann vor, wenn ein Rechtsverhältnis nicht zustande kommt, denn die Mitbestimmung bezieht sich allein auf die Eingliederung, nicht dagegen auf das mit der Einstellung in aller Regel zu begründende Rechtsverhältnis (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.09.1983 - 6 P 32.80 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.02.1979 - 6 P 48.78

    Mitbestimmungspflichtigkeit der Verlängerung eines Zeitarbeitsvertrages - Zweck

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.1986 - CL 15/85
    Der Zweck der Mitbestimmung bei der Einstellung besteht darin, die allgemeinen Interessen der der Dienststelle bereits angehörenden Beschäftigten zu wahren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.02.1979 - 6 P 48.78 -, BVerwGE 57, 280).
  • VGH Hessen, 08.04.1992 - HPV TL 576/86

    Mitbestimmung des Personalrates: Einsatz eines Religionslehrers mittels

    Er vertritt - wie das BAG zum Betriebsverfassungsgesetz - nunmehr den Standpunkt, daß eine Einstellung im Sinne von § 64 Abs. 1 Nr. 2 a HPVG a.F./ § 77 Abs. 1 Nr. 2 a HPVG auch dann vorliegt, wenn der neue Mitarbeiter tatsächlich in die Dienststelle eingegliedert wird, ohne daß er in einem Beschäftigungsverhältnis im Sinne von §§ 3 ff. HPVG steht (so auch OVG Münster, Beschluß vom 23.10.1986 - CL 15/85 - zum vergleichbaren § 72 Abs. 1 Nr. 1 LPVG NW).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.03.1990 - 18 L 36/89

    Antrag auf Feststellung eines Mitbestimmungsrechts beim Einsatz einer

    Die teilweise fachliche Eingliederung in die staatliche Schulorganisation kann für sich allein nicht dazu führen, daß aus dem kirchlichen (zugleich) ein staatlicher Bediensteter wird, Allerdings weist die Abstellung der katechetischen Lehrkräfte für den Religionsunterricht gewisse Ähnlichkeiten mit der Überlassung von Leiharbeitnehmern nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AüG - i. d. F. vom 14. Juni 1985 (BGBl.I S. 1068) auf (OVG Münster, Beschl. v. 23.10.1986 - CL 15/85 -, PersV 1989, S. 30 f.).
  • VG München, 03.05.2022 - M 20 P 21.3987

    Anfechtung einer Personalratswahl wegen Verstoßes gegen das Gruppenwahlprinzip

    Somit dürfte auch nicht von einer faktischen Eingliederung in das Gymnasium bezüglichen der personalrechtlichen und damit in der Personalvertretung im Wesentlichen gegenständlichen Themen auszugehen sein (a.A. HessVGH, B.v. 8.4.1992 - HPV TL 576/86 - und OVG NRW, B.v. 23.10.1986 - CL 15/85 - jeweils in Bezug auf die Frage einer mitbestimmungspflichtigen Einstellung).
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